Patienteninformation
Termine
Haben Sie von ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden Sie sich bitte umgehend zur Behandlung an.
Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten nur 14 Tage lang, die der Berufsgenossenschaften (BG) sogar nur 7 Tage. Dabei genügt es nicht sich innerhalb dieser Frist anzumelden, bis dahin muss bereits die 1.Behandlung erfolgt sein.
Sollten Sie wissen, das Sie die verordnete Behandlung nicht unverzüglich beginnen können, hat ihr Arzt die Möglichkeit, wenn es medizinisch vertretbar ist, einen späteren Behandlungsbeginn (bis zu einem Monat nach Ausstellung) auf dem Rezept in einem dafür vorgesehenen Feld zu datieren. Wir versuchen Termine immer so schnell als möglich, sowie nach Wunsch, an die einzelnen Patienten zu vergeben und schaffen es im Normalfall auch die 1. Behandlung innerhalb weniger Tage zu ermöglichen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung ihre Chipkarte der Krankenkasse und, falls vorhanden, Ihren Befreiungsausweis mit.
Sobald Sie mit uns einen Termin vereinbaren, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Sie werden vor Ihrem ersten Termin gebeten einen solchen Behandlungsvertrag zu unterschreiben. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
Terminabsagen
Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Außerhalb der normalen Öffnungszeiten und an Wochenenden nimmt unser Anrufbeantworter Ihre Absage entgegen. Absagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr. Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.
Die Behandlung
Auch Sie mögen bestimmt keine Wartezeiten, deshalb sind wir stets bemüht Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zu behandeln. Deshalb bitten wir Sie, lieber 5 Minuten zu früh, als zu spät zu Ihrer Behandlung zu erscheinen. Falls Sie doch einmal verspätet sind, können wir uns Ihnen leider nicht mehr der vollen Therapiezeit widmen, da die nachfolgenden Patienten sicherlich nicht gerne warten möchten. Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur 1. Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können sich unsere Therapeuten schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.
Gesetzliche Krankenkassen
Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physio-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale (Rezeptgebühr) von 10,-€, die pro Rezept geleistet werden muss (nicht zu verwechseln mit der früheren Praxisgebühr) und einer 10%igen Eigenbeteilung an den Kosten der Behandlung.
Private Krankenkassen
Privatversicherte Patienten erhalten nach Abschluß, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlung, eine für das Einreichen bei der PKV geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden.